Stadt-Umland-Verflechtungen

Bei der Suche nach Orten, die für den Wandel tauglich sind, wird die Verflechtung von Kernstädten und Umland zum zentralen Thema.

Die Ziele der Raumordnung zur Regulierung der Verflechtungen mit Bindungswirkung für die Kommunen gehen bisher von Leitzielen der großflächigen Konzentration von Funktionen aus.

Die Erfüllung der Leitziele zur Ordnung der Raum- und Siedlungsstrukturen wird gemessen an der nachgewiesenen Zugehörigkeit zu einem „Verdichtungs“- und einem „Ordnungsraum“ bzw. einem Siedlungsschwerpunkt. Diese Ziele gelten der „Lenkung der Suburbanisierung“, gehen allerdings von dem überkommenen Verständnis raumstruktureller Entwicklung durch Wachstum aus. Dieses Verständnis beinhaltet eine zunehmende Verflechtung größerer Siedlungszusammenhänge und insbesondere die Siedlungserweiterung an zentralen Verkehrsknoten, wie z.B. Autobahnanschlüssen.

Gerade diese funktional ausgerichtete Siedlungsausdehnung ist es jedoch, die der kontinuierlichen Erneuerung der Innenstädte Konkurrenz gemacht hat. Die aktuelle Phase des nachlassenden Wachstums macht ein Überdenken der Raumordnungskategorien für eine Feinsteuerung der Unterstützung von Siedlungszusammenhängen in neuer Weise erforderlich und möglich, und zwar in dem Sinne, dass nicht nur flächenhafte funktionale Zusammenhänge unterstützt werden, sondern vor allem die neue Bedeutung von Räumen als Orte der Orientierung für Wirtschaft und Lebensräume in den Regionen. Es geht um die Bestimmung und Unterstützung auch räumlich erfahrbarer Zusammenhänge.

In diesem Abschnitt werden exemplarisch die Umlandgemeinden näher betrachtet, die sich jeweils als stärkste Verflechtungsgemeinde mit der Kernstadt erwiesen haben. In der hierzu zugrundegelegten Studie7 wird das Kriterium der „Verflechtungsintensität“ konkretisiert durch empirische Erfassungen von Stadt-Umland-Wanderungen, Pendel-Wanderungen, ÖPNV-Anbindung, bauliche Zusammenhänge, gemeinsame Infrastruktureinrichtungen, konkurrierende Einrichtungen sowie deren Relation zu den Prinzipien der Raumordnung und Landesplanung, vor allem zu dem zentralörtlichen, hierarchisch gestuften Gliederungsprinzip.

Für die drei Städte werden aktuell folgende Verflechtungen in höchster Intensität identifiziert:

Magdeburg/Barleben, Halle/Peißen, Dessau/Roßlau (Abb. 26a/b, 27a/b, 28a/b)

Für das Forschungsprojekt werden diese Umlandgemeinden unter Aspekten von Flächennutzungs- und Bebauungsstruktur in ihrer Attraktivität für die jeweilige Kernstadt bewertet:

Die Verflechtungen Halle/ Peißen sowie Magdeburg/ Barleben sind vorwiegend funktionale Verflechtungen im Sinne von regelmäßigen Pendelwanderungsbeziehungen. Die Verflechtungsattraktion der Umlandgemeinde ist jeweils vor allem begründet durch flächenhaft ausgedehnte Gewerbeansiedlungen aus der Zeit seit 1980 in Nähe zur Autobahn oder zur erschließenden Bundesstraße.

Die Eigenständigkeiten der Umlandgemeinden sind dadurch bereits stark eingeschränkt. Dennoch sind sowohl Peißen wie auch Barleben in ihren historischen Kernen noch in starkem Maße charakterisiert durch eine eindeutig erfahrbare räumliche Identität der Ortschaft mit Ortsmitte, Kirche und Platz, mit geschützten privaten Räumen auf tiefen und breiten Grundstücken (z.T. Höfe) und gemischter Nutzung auf diesen Grundstücken sowie öffentlichen Räumen, die Nachbarschaftseinheiten ausdrücken (Abb. 29a, 30a).

Auch kleinteilige Ergänzungen durch Einfami-lienhausbereiche an den Rändern gibt es, ohne dass diese dominieren würden. Als Lebens- und Wirtschaftsräume sind die Dörfer attraktiv wegen der vielfältig nutzbaren und individuell bebauten privaten Räume mit geschützten rückwärtigen Flächen, die auch kleinteiliges Gewerbe aufnehmen (Abb. 29b/c; 30b/c).

Die Verflechtung Dessau/ Roßlau findet größere Attraktion in der Eigenständigkeit der kleinen Stadt mit überörtlicher Versorgungsfunktion (z.B. Wochenmarkt, (Abb. 31a); Stadtgrundriss und Bebauung aus unterschiedlichen Perioden der industriellen Entwicklung (Industrie und Lagerung an den Elb-Häfen) bilden eine Vielfalt von Teilräumen mit jeweils erkennbaren Zusammenhängen, sind jedoch in ihrem Gefüge auch erkennbar mit eindeutiger Ortsmitte (Marktstraße, Haupt-Einkaufsstraße und -zentrum (Abb. 31b/c)) und mit Rändern. Auch hier gibt es eine Funktionsteilung zwischen Wohnsiedlungen auf billigem Bauland nordwestlich von Roßlau und Versorgung und Arbeitsplätzen in Dessau. Die Kleinteiligkeit der privaten Räume ist eingebunden in ein ausgedehntes Netz von Straßen und auch Grünräumen. Der Bahnhof bindet den Ort gut ein in regionale und überregionale Verflechtungen. Es zeigt sich, dass offensichtlich die erkennbare Eigenständigkeit der Umlandgemeinden und die daraus folgende Qualität der Stadträume die Attraktivität für die Verflechtung erhöht.

Die raumordnerische Zusammenfassung solcher Verflechtungen in „Verdichtungs-„ und „Ordnungsräume“ stärkt tendentiell die regionale Verflechtung, wirkt jedoch der Eigenständigkeit der Kommunen als räumlich identifizierbare Ortschaften mit eigenem Versorgungskern entgegen: Jüngste Auswüchse solcher „Verflechtung“ sind dort zu sehen, wo zwei bis drei Großmärkte zwischen mehreren Dörfern liegen und die Versorgung dieser Dörfer sowie darüber hinausgehend weiter Teile der Region erfüllen oder, wo neue „Zentren“ inmitten von Wohnneubebauung geschaffen werden (z.B. zwischen Halle und Leipzig).

Geht man davon aus, dass flächenhafte Konzentrationen von Nutzung in der nachindustriellen Zeit zugunsten verstärkter Nutzungsmischung an einzelnen Orten aufgegeben werden, so wäre ein weniger an Konzentration von Funktionen orientiertes Prinzip der Verflechtung im Sinne einer raumordnerischen Lenkung zu unterstützen:

Die Hierarchie der zentralörtlichen Gliederung würde z.B. auch Grundzentren in ihrer Entwicklung unterstützen müssen. Dies ist bisher nicht der Fall. Auch die Förderbedingungen des „Stadtumbau Ost“ haben diese Kategorie bisher nicht berücksichtigt.