Empfehlungen

Orte
Parallel zur Elbe sollten, im Verhältnis zur Hierarchie zentraler und nachgeordnet zentraler öffentlicher Räume, Orte teilräumlich ausgeprägt und durch Ausbau von Wegeverbindungen und Grünverbindungen eng an die Ufer angebunden werden; ein Wechsel von räumlicher Abgrenzung (Mauern, Bebauung) und weiten Blickverbindungen würde die Erkennbarkeit dieser Orte als Bestandteile von Raumabschnitten entlang der Elbe unterstützen.
Die Elb-Inseln sollten als Landschafts- und Erholungsraum enger an die Ufer angebunden werden.
Häfen sollten als Orte für die Neuansiedlung von Betrieben sowie für Freizeitnutzungen ausgebaut und zugänglich gemacht werden.
Besondere Höhenlagen sollten für den Ausblick auf den Fluss zugänglich gemacht werden.
Der Marktplatz sollte über erkennbare Raumfolgen enger an die Elbe angebunden werden.
Innerhalb der Stadtteile sollte eine öffentliche Diskussion um zentrale öffentliche Räume (z.B. Plätze, Kreuzungen, öffentliche Gebäude) und ihre Bedeutung begonnen werden; hierzu ist die Unterstützung von Kirchen, Vereinen, Stadtteilältesten etc. anzuregen.
Bahnhöfe nachgeordneter Bedeutung (Herrenkrug, Neustadt) sollten als Orte funktional und gestalterisch belebt werden.

Öffentliche Räume
Ausfallstraßen und zentrale Plätze bilden das Gerüst der öffentlichen Räume und sind als solche in ihren Zusammenhängen für Fußgänger sowie für den – beruhigten – Autoverkehr erfahrbar zu halten.
Der Breite Weg sollte verschmälert werden und in seinen Querungsmöglichkeiten gestärkt werden.
Die Bereiche seitlich des Breiten Weges sollten räumlich und funktional zugunsten einer Wiederherstellung der engeren Verknüpfung auch baulich-räumlich verändert werden (Rückbau der Platten und Wiederherstellung von Blockrändern).
Der Universitätsplatz sollte von seiner Verkehrsfunktionalität befreit und als Platz mit gleichberechtigten Einfahrten (z.B. in den Breien Weg) räumlich-baulich neu gestaltet und gefasst werden.
Der Bahnhof sollte über Querungen des Breiten Weges enger und vielfältiger an das Stadtzentrum und an die Elbufer angebunden werden.
Die Schönebeckerstraße sowie die aus der Neustadt hinausführenden Straßen sollten in ihren Raumabschnitten, insbesondere in Kreuzungsbereichen, mit verbindender Wirkung für die seitlich angrenzenden Bereiche räumlich und funktional gestärkt werden.
Die Ausfallstraßen westlich der Bahn sollten in ihren besonderen Verflechtungsmöglichkeiten mit westlich gelegenen Kernen und umgebender Landschaft in ihren Raumabschnitten gestärkt werden.
Bestehende Kerne und mögliche neue Kerne sollten in ihren örtlich besonderen Hierar-chien im Gespräch mit Stadtrat, Eigentümern und Nutzern gestärkt und ausgebaut werden.
De Ränder der besiedelten Bereiche sollten durch öffentliche Fuß- und Radwege und Baumpflanzungen gefestigt werden.
Ortsein- und -ausgänge der nicht überformten vorindustriell angelegten Kerne sollten räumlich stärker erfahrbar gemacht werden.

Private Räume
Die Umgebung zentraler öffentlicher Räume (Dom, Kirchen, Marktplatz, Rathaus) bedarf der Erhaltung und Pflege kleinteiliger bauliche Nutzung und der Differenzierung rückwärtiger Freiflächen für private oder gemeinschaftliche Nutzungen.
Die Ansiedlung gewerblicher Nutzungen in Wohngebieten wird steuerlich begünstigt und, falls erforderlich, von Stellplatzzahlungserfordernissen befreit.
Freiwerdende Wohnräume (Großsiedlungen) sollten preisgünstig nicht störender gewerblicher Nutzung zugeführt werden.
Die Einrichtung von Handel und Dienstleitung in den Erdgeschossen von mehrgeschossigen Gebäuden, insbesondere an Ecken (vor allem Wohnsiedlungsbau bis 1930, aber auch Großsiedlungen), sollte steuerlich begünstigt werden.
Die Einrichtung von Nebenanlagen auf privaten Grundstücken sollte zugunsten der gemischten Nutzung auf tiefen Parzellen dann erleichtert werden, wenn eine von der Stadt zu bestimmende GRZ dadurch nicht überschritten wird.
Garagenhöfe sollten zum Gegenstand von Stadtteil- und Nachbarschaftsinitiativen werden; leer stehende Garagen können als Werkstätten umgenutzt werden.
Private Gärten sollten als wesentlicher Bestandteil städtischer Räume neuen Wert erhalten, als solche angelegt und gepflegt werden.
Potentielle Brachen (Großwohnsiedlungen, großflächige Industrien) werden als Reserveräume für eine Entwicklung neuer Flächen mit hohem Freiflächenanteil verstanden, insbesondere da, wo sie bereits in enger Verbindung zu bestehenden Landschafts- und Grünräumen liegen (z.B. Neu Olvenstedt, Kannenstieg, Leipziger Straße, Planetensiedlung, Neustädter See).
Bauliche Erschließung von schon vorhandenen Kleingartenanlagen: Das integrierte „Wohnen im Grünen” wird unterstützt und sollte von der Planenden Verwaltung – zur Kontrolle durchgeführter Maßnahmen – beratend begleitet werden (Stadtfeld West- Nordwest, Neustädter Feld, Neustädter See, Ottersleben, Sudenburg).

Unbebaute Räume
Das Szenario für „unbebaute Räume” wird langfristig, im Verhältnis zu den tatsächlichen Prozessen des Freiwerdens von Flächen, umgesetzt.
Neubebauung erhält Auflagen zur Bepflanzung privater Freiräume, insbesondere an den Rändern der besiedelten Flächen.
In bestehenden Siedlungen werden, - im Rahmen von Sonderprogrammen -, Bepflanzungen im Übergang zur umgebenden Landschaft angelegt.
Vernetzung vorhandener Grünräume durch öffentlicher Wege und Baumpflanzungen (Maybach Straße, Bereich Klosterberge Garten, Bördegarten in Neu Olvenstedt und in Neustädter Feld).
Elbauen sollen als „Landschaftsgärten” der Stadt aufgewertet werden.
Landschaftselemente werden vernetzt (extensive Grünflächen im Bereich Hasselbachplatz, Leipziger Straße, Neu Olvenstedt sowie Kannenstieg)
Freiwerdende Flächen können mit Landschafts- und Naturschutzgeboten belegt werden und so die großen Anteile umgebender unbebauter Flächen im Außenbereich der Stadt (incl. Flußauen) zu neuer naturräumlicher Qualität hinführen.
Eine Öffnung freiwerdender Räume für Fuß- und Radwege sollte die Verbindungen zu den umgebenden Naturräumen ausbauen.
Blickbeziehungen zwischen Landschaftsräumen sollten durch Pflege und Schnitt der Bäume sowie durch ergänzende punktuellBebauung gestützt werden.
Eine Stärkung der Stadtränder im Übergang zur Landschaft wird angestrebt.
Gestaltung erschlossener, unbebauter Flächen durch Bepflanzung
Raumbildende Anpflanzungen außerhalb der besiedelten Flächen in Verbindung mit Fuß- und Radwegen
Erschließung von agrarwirtschaftlichen Nutzflächen
Erschließung von privaten Grünräumen (Kleingärten)
Privates Grün im Bereich der Salbker Seen und östlicher Teil Hopfengass
Die Landschaft wird näher an die Stadt heran geführt
Bewaldung Große Sülze (Kannenstieg, Neustädter Feld – See)
Erweiterung Biederitzer Busch
Bewaldung im Bereich Eulengraben (Lemsdorf, Benneckenbeck)