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Inhaltsverzeichnis |
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Orte  | Parallel zur Elbe sollten, im Verhältnis zur Hierarchie zentraler und nachgeordnet zentraler öffentlicher Räume, Orte teilräumlich ausgeprägt und durch Ausbau von Wegeverbindungen und Grünverbindungen eng an die Ufer angebunden werden; ein Wechsel von räumlicher Abgrenzung (Mauern, Bebauung) und weiten Blickverbindungen würde die Erkennbarkeit dieser Orte als Bestandteile von Raumabschnitten entlang der Elbe unterstützen. |  | Die Elb-Inseln sollten als Landschafts- und Erholungsraum enger an die Ufer angebunden werden. |  | Häfen sollten als Orte für die Neuansiedlung von Betrieben sowie für Freizeitnutzungen ausgebaut und zugänglich gemacht werden. |  | Besondere Höhenlagen sollten für den Ausblick auf den Fluss zugänglich gemacht werden. |  | Der Marktplatz sollte über erkennbare Raumfolgen enger an die Elbe angebunden werden. |  | Innerhalb der Stadtteile sollte eine öffentliche Diskussion um zentrale öffentliche Räume (z.B. Plätze, Kreuzungen, öffentliche Gebäude) und ihre Bedeutung begonnen werden; hierzu ist die Unterstützung von Kirchen, Vereinen, Stadtteilältesten etc. anzuregen. |  | Bahnhöfe nachgeordneter Bedeutung (Herrenkrug, Neustadt) sollten als Orte funktional und gestalterisch belebt werden. | Öffentliche Räume  | Ausfallstraßen und zentrale Plätze bilden das Gerüst der öffentlichen Räume und sind als solche in ihren Zusammenhängen für Fußgänger sowie für den – beruhigten – Autoverkehr erfahrbar zu halten. |  | Der Breite Weg sollte verschmälert werden und in seinen Querungsmöglichkeiten gestärkt werden. |  | Die Bereiche seitlich des Breiten Weges sollten räumlich und funktional zugunsten einer Wiederherstellung der engeren Verknüpfung auch baulich-räumlich verändert werden (Rückbau der Platten und Wiederherstellung von Blockrändern). |  | Der Universitätsplatz sollte von seiner Verkehrsfunktionalität befreit und als Platz mit gleichberechtigten Einfahrten (z.B. in den Breien Weg) räumlich-baulich neu gestaltet und gefasst werden. |  | Der Bahnhof sollte über Querungen des Breiten Weges enger und vielfältiger an das Stadtzentrum und an die Elbufer angebunden werden. |  | Die Schönebeckerstraße sowie die aus der Neustadt hinausführenden Straßen sollten in ihren Raumabschnitten, insbesondere in Kreuzungsbereichen, mit verbindender Wirkung für die seitlich angrenzenden Bereiche räumlich und funktional gestärkt werden. |  | Die Ausfallstraßen westlich der Bahn sollten in ihren besonderen Verflechtungsmöglichkeiten mit westlich gelegenen Kernen und umgebender Landschaft in ihren Raumabschnitten gestärkt werden. |  | Bestehende Kerne und mögliche neue Kerne sollten in ihren örtlich besonderen Hierar-chien im Gespräch mit Stadtrat, Eigentümern und Nutzern gestärkt und ausgebaut werden. |  | De Ränder der besiedelten Bereiche sollten durch öffentliche Fuß- und Radwege und Baumpflanzungen gefestigt werden. |  | Ortsein- und -ausgänge der nicht überformten vorindustriell angelegten Kerne sollten räumlich stärker erfahrbar gemacht werden. | Private Räume  | Die Umgebung zentraler öffentlicher Räume (Dom, Kirchen, Marktplatz, Rathaus) bedarf der Erhaltung und Pflege kleinteiliger bauliche Nutzung und der Differenzierung rückwärtiger Freiflächen für private oder gemeinschaftliche Nutzungen. |  | Die Ansiedlung gewerblicher Nutzungen in Wohngebieten wird steuerlich begünstigt und, falls erforderlich, von Stellplatzzahlungserfordernissen befreit. |  | Freiwerdende Wohnräume (Großsiedlungen) sollten preisgünstig nicht störender gewerblicher Nutzung zugeführt werden. |  | Die Einrichtung von Handel und Dienstleitung in den Erdgeschossen von mehrgeschossigen Gebäuden, insbesondere an Ecken (vor allem Wohnsiedlungsbau bis 1930, aber auch Großsiedlungen), sollte steuerlich begünstigt werden. |  | Die Einrichtung von Nebenanlagen auf privaten Grundstücken sollte zugunsten der gemischten Nutzung auf tiefen Parzellen dann erleichtert werden, wenn eine von der Stadt zu bestimmende GRZ dadurch nicht überschritten wird. |  | Garagenhöfe sollten zum Gegenstand von Stadtteil- und Nachbarschaftsinitiativen werden; leer stehende Garagen können als Werkstätten umgenutzt werden. |  | Private Gärten sollten als wesentlicher Bestandteil städtischer Räume neuen Wert erhalten, als solche angelegt und gepflegt werden. |  | Potentielle Brachen (Großwohnsiedlungen, großflächige Industrien) werden als Reserveräume für eine Entwicklung neuer Flächen mit hohem Freiflächenanteil verstanden, insbesondere da, wo sie bereits in enger Verbindung zu bestehenden Landschafts- und Grünräumen liegen (z.B. Neu Olvenstedt, Kannenstieg, Leipziger Straße, Planetensiedlung, Neustädter See). |  | Bauliche Erschließung von schon vorhandenen Kleingartenanlagen: Das integrierte „Wohnen im Grünen” wird unterstützt und sollte von der Planenden Verwaltung – zur Kontrolle durchgeführter Maßnahmen – beratend begleitet werden (Stadtfeld West- Nordwest, Neustädter Feld, Neustädter See, Ottersleben, Sudenburg). | Unbebaute Räume  | Das Szenario für „unbebaute Räume” wird langfristig, im Verhältnis zu den tatsächlichen Prozessen des Freiwerdens von Flächen, umgesetzt. |  | Neubebauung erhält Auflagen zur Bepflanzung privater Freiräume, insbesondere an den Rändern der besiedelten Flächen. |  | In bestehenden Siedlungen werden, - im Rahmen von Sonderprogrammen -, Bepflanzungen im Übergang zur umgebenden Landschaft angelegt. |  | Vernetzung vorhandener Grünräume durch öffentlicher Wege und Baumpflanzungen (Maybach Straße, Bereich Klosterberge Garten, Bördegarten in Neu Olvenstedt und in Neustädter Feld). |  | Elbauen sollen als „Landschaftsgärten” der Stadt aufgewertet werden. |  | Landschaftselemente werden vernetzt (extensive Grünflächen im Bereich Hasselbachplatz, Leipziger Straße, Neu Olvenstedt sowie Kannenstieg) |  | Freiwerdende Flächen können mit Landschafts- und Naturschutzgeboten belegt werden und so die großen Anteile umgebender unbebauter Flächen im Außenbereich der Stadt (incl. Flußauen) zu neuer naturräumlicher Qualität hinführen. |  | Eine Öffnung freiwerdender Räume für Fuß- und Radwege sollte die Verbindungen zu den umgebenden Naturräumen ausbauen. |  | Blickbeziehungen zwischen Landschaftsräumen sollten durch Pflege und Schnitt der Bäume sowie durch ergänzende punktuellBebauung gestützt werden. |  | Eine Stärkung der Stadtränder im Übergang zur Landschaft wird angestrebt. |  | Gestaltung erschlossener, unbebauter Flächen durch Bepflanzung |  | Raumbildende Anpflanzungen außerhalb der besiedelten Flächen in Verbindung mit Fuß- und Radwegen |  | Erschließung von agrarwirtschaftlichen Nutzflächen |  | Erschließung von privaten Grünräumen (Kleingärten) |  | Privates Grün im Bereich der Salbker Seen und östlicher Teil Hopfengass |  | Die Landschaft wird näher an die Stadt heran geführt |  | Bewaldung Große Sülze (Kannenstieg, Neustädter Feld – See) |  | Erweiterung Biederitzer Busch |  | Bewaldung im Bereich Eulengraben (Lemsdorf, Benneckenbeck) |
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