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Inhaltsverzeichnis |
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Orte  | Parallel zur Saale sollten, im Verhältnis zur Hierarchie zentraler und nachgeordnet zentraler öffentlicher Räume, Orte teilräumlich ausgeprägt und durch Ausbau von Wegeverbindungen und Grünverbindungen eng an die Ufer angebunden werden; ein Wechsel von räumlicher Abgrenzung (Mauern, Bebauung) und weiten Blickverbindungen würde die Erkennbarkeit dieser Orte als Bestandteile von Raumabschnitten entlang der Flussarme unterstützen. |  | Die Saale-Arme sollten in ihren Kreuzungsbereichen auf Ufern und umschlossenen Inseln als Landschafts- und Erholungsraum besser erfahrbar werden; den Zusammenhang störende Nutzungen (z.B. großflächige Handelskonzentrationen) sollten ausgelagert werden. |  | Schleusen und Häfen sollten als Orte für Freizeit ausgebaut und zugänglich sowie nutzbar gemacht werden. |  | Besondere Höhenlagen sollten für den Ausblick in das Saale-Tal zugänglich gemacht werden. |  | Der Marktplatz sollte über erkennbare Raumfolgen enger an die Saale angebunden werden. |  | Innerhalb der Stadtteile sollte eine öffentliche Diskussion um zentrale öffentliche Räume (z.B. Plätze, Kreuzungen, öffentliche Gebäude) und ihre Bedeutung begonnen werden; hierzu ist die Unterstützung von Kirchen, Vereinen, Stadtteilältesten etc. anzuregen. |  | Auch nachgeordnete Bahnhöfe (Neustadt, Herrenkrug) sind als Orte im Netz der öffentlichen Räume zu beleben. | Öffentliche Räume  | Ausfallstraßen und Marktplatz sowie das Gefüge der Räume im Paulusvietel bilden wesentliche Elemente im Gerüst der öffentlichen Räume und sind als solche in ihren Zusammenhängen für Fußgänger sowie für den – beruhigten – Autoverkehr erfahrbar zu halten. |  | Die Hochstraßen sollten rückgebaut und ihre Funktionen ebenerdig integriert werden. |  | Die Bereiche seitlich der derzeitigen Magistrale sollten räumlich und funktional auf eine Wiederherstellung der Verknüpfung miteinander vorbereitet werden. Begrünung und Parkanlagen können die Verbindungen aufbauen. |  | Der Riebeckplatz sollte von seiner puren Verkehrsfunktionalität befreit und als Platz räumlich-baulich neu gestaltet und gefasst werden. |  | Der Bahnhof sollte enger an das Stadtzentrum angebunden werden. |  | Die Querungen der Bahnlinie sollten, wie bereits am Bahnhof vorhanden, in Tieflage erfolgen. |  | Die Merseburger Straße ist, als zentrale Nord-Süd-Achse von 5 Km Länge und mit Kopfsituation zwischen Bahnhof und Zentrum, in ihren Raumabschnitten, insbesondere in Kreuzungsbereichen, mit verbindender Wirkung für die seitlich angrenzenden Bereiche räumlich und funktional zu stärken. |  | Bestehende Kerne und mögliche neue Kerne sollten in ihren örtlich besonderen Hierarch-ien im Gespräch mit Stadtrat, Eigentümern und Nutzern gestärkt und ausgebaut werden. |  | Die Teilräume östlich der Bahn sollten in ihren besonderen Verflechtungsmöglichkeiten mit umgebender Landschaft gestärkt werden. |  | Die Ränder der besiedelten Bereiche sollten durch öffentliche Fuß- und Radwege und Baumpflanzungen gefestigt werden. |  | Ortsein- und -ausgänge der nicht überformten vorindustriell angelegten Kerne sollten räumlich stärker erfahrbar gemacht werden. | Private Räume  | Die Umgebung zentraler öffentlicher Räume (Marktplatz, Rathaus) bedarf der Erhaltung und Pflege kleinteiliger bauliche Nutzung und der Differenzierung rückwärtiger Freiflächen für private oder gemeinschaftliche Nutzungen. |  | Die Ansiedlung gewerblicher Nutzungen in Wohngebieten wird steuerlich begünstigt und, falls erforderlich, von Stellplatzzahlungserfordernissen befreit. |  | Freiwerdende Wohnräume (Großsiedlungen) sollten preisgünstig nicht störender gewerblicher Nutzung zugeführt werden. |  | Die Einrichtung von Handel und Dienstleitung in den Erdgeschossen von mehrgeschossigen Gebäuden, insbesondere an Ecken (vor allem Wohnsiedlungsbau bis 1930, aber auch Großsiedlungen), sollte steuerlich begünstigt werden. |  | Die Einrichtung von Nebenanlagen auf privaten Grundstücken sollte zugunsten der gemischten Nutzung auf tiefen Parzellen dann erleichtert werden, wenn eine von der Stadt zu bestimmende GRZ dadurch nicht überschritten wird. |  | Garagenhöfe sollten zum Gegenstand von Stadtteil- und Nachbarschaftsinitiativen werden; leer stehende Garagen können als Werkstätten umgenutzt werden. |  | Private Gärten sollten als wesentlicher Bestandteil städtischer Räume neuen Wert erhalten, als solche angelegt und gepflegt werden. |  | Potentielle Brachen (Großwohnsiedlungen, großflächige Industrien) werden als Reserveräume für eine Entwicklung neuer Flächen mit hohem Freiflächenanteil verstanden, insbesondere da, wo sie bereits in enger Verbindung zu bestehenden Landschafts- und Grünräumen liegen (z.B. Silberhöhe, Neustadt, Südstadt). |  | Bauliche Erschließung von schon vorhandenen Kleingartenanlagen: Das integrierte „Wohnen im Grünen” wird unterstützt und sollte von der Planenden Verwaltung – zur Kontrolle durchgeführter Maßnahmen – beratend begleitet werden (Silberhöhe, Gesundbrunnen, Galgenberg, Kröllwitz, Heide-Süd ) | Unbebaute Räume  | Das Szenario für „unbebaute Räume” wird langfristig, im Verhältnis zu den tatsächlichen Prozessen des Freiwerdens von Flächen, umgesetzt. |  | Neubebauung erhält Auflagen zur Bepflanzung privater Freiräume, insbesondere an den Rändern der besiedelten Flächen. |  | In bestehenden Siedlungen werden, - im Rahmen von Sonderprogrammen -, Bepflanzungen im Übergang zur umgebenden Landschaft angelegt. |  | Vernetzung vorhandener Grünräume durch öffentlicher Wege und Baumpflanzungen (Grünflächen im Bereich östlich von Diemitz sowie im Stadtteil Silberhöhe, Wohnbebauung mit hohem Freiflächenanteil z.B. Heide-Süd, Silberhöhe, Radewell, Galgenberg, südliche Neustadt, Saaleauen, Südpark, Bruchsee in Verbindung mit Zollrain, südlich Heide-Süd). |  | Flussuferzonen sollen als „Landschaftsgärten” der Stadt aufgewertet werden. |  | Freiwerdende Flächen können mit Landschafts- und Naturschutzgeboten belegt werden und so die großen Anteile umgebender unbebauter Flächen im Außenbereich der Stadt (incl. Flußauen) zu neuer naturräumlicher Qualität hinführen. |  | Eine Öffnung freiwerdender Räume für Fuß- und Radwege sollte die Verbindungen zu den umgebenden Naturräumen ausbauen. |  | Blickbeziehungen zwischen Landschaftsräumen sollten durch Pflege und Schnitt der Bäume sowie durch ergänzende punktuelle Bebauung gestützt werden. |  | Eine Stärkung der Stadtränder im Übergang zur Landschaft wird angestrebt. |  | Gestaltung erschlossener, unbebauter Flächen durch Bepflanzung |  | Raumbildende Anpflanzungen außerhalb der besiedelten Flächen in Verbindung mit Fuß- und Radwegen |  | Erschließung von agrarwirtschaftlichen Nutzflächen |  | Erschließung von privaten Grünräumen (Kleingärten) |  | Die Landschaft wird näher an die Stadt heran geführt |  | Bewaldungen im Bereich Radewell – Ossendorf; Kanena – Bruckdorf; westlich von Zöberitz; südlich von Mötzlich; |  | Erweiterung Gutspark Seeben nach Süden; Dölauer Heide im Bereich Scharnhorststraße und in Richtung Eislebener Chaussee; Fuchsbergwäldchen nach Norden |  | Bewaldungen im Bereich nördlich vom Steinbruchsee sowie westliche Neustadt; nördlich und östlich von Lettin; westlich vom Stadtteil Silberhöhe |  | Kleingärten östlich von Dölau; südlich von Lettin; östlich vom Fuchsbergwäldchen; größere Anlage östlich der Wohnstadt – Nord; Bereich nördlich und südlich Berliner Chaussee; östlich vom Ossendorfer See sowie im Bereich Kaiserslauterer und Freyburger Straße (Silberhöhe) |
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