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Regionalplanung und kommunale Entwicklungsplanung stehen vor neuen Aufgaben. Großräumlich hat die Etablierung suburbaner Siedlungsformen die Erkennbarkeit von räumlichen Zusammenhängen und Übergängen zur Landschaft aufgelöst. Jegliche strategische Antwort auf diese Bedingung wird dadurch erschwert, dass die Flächen- und Gebäudenutzung in Ostdeutschland in spannungsvoller Weise bestimmt ist durch flächenhaft konzentrierten, fortgesetzt modernisierten Grundbesitz der Wohnungsunternehmen einerseits und durch die Vereinzelung von Grundbesitz in vernachlässigten Bebauungs- und Nutzungszusammenhängen andererseits. Beide Arten des Grundbesitzes sind immer noch wirtschaftlich überfordert, ohne Subventionen zu einer stadträumlich relevanten Qualifizierung von Flächen beizutragen. Schwierigkeiten infolge von Restitutionsprozessen kommen hinzu. Diese Engpässe in der Verfügbarkeit von Flächen sind Investitionshindernisse. Sie stehen, - in spannungsvollem Verhältnis zu einem Überangebot an Flächen -, der angestrebten dezentralen, kleinräumlichen Qualifizierung entgegen.
Das Verhältnis öffentlicher und privater Räume zueinander bildet die Wahrnehmungs- und die Eingriffsebene für Veränderungen, insbesondere, wenn es um die Stärkung von Verflechtungsräumen geht. Eingriffsnotwendigkeiten liegen vor allem auf privaten Flächen, sind aber nur soweit steuerbar, wie eine Subventionierung durch öffentliche Mittel den Zugriff erlaubt.
Da öffentliche Mittel derzeit noch überwiegend in großflächige Wohnsiedlungen fließen (Beispiel Halle), erweisen sich die Vermächtnisse aus der Zeit vor der Wende als Barriere für eine kleinräumliche Erneuerung an unterschiedlichen Orten. Zugleich werden Einfamilienhausgebiete immer noch zugelassen, um private Investitionen aufzufangen.
Die individuelle Nutzung der Grundstücke ist hierbei oft ungenügend zugunsten von Gebrauchs- und Gestaltwerten öffentlicher Räume abgewogen. Es entstehen neue flächenhafte Konzentrationen von Monofunktion, wie seit der Industrialisierung tradiert. „Stadtentwicklungsplanung“ ist seit 1990 nur soweit realisiert worden, wie eine Aneignung von Flächen für Neubebauung in Form eines durch Förderungen gestützten „Hürdenlaufs“ um diese Investitionshindernisse herum möglich schien. Die regionalen Auswirkungen sind monofunktionale Siedlungsadditionen. Die Kritik hieran wird als wesentlicher Ansatz für gesamträumliche Strategien der Steuerung von Veränderungen gesehen.
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