Empfehlungen

Orte
Parallel zur Mulde sollten, im Verhältnis zur Hierarchie zentraler und nachgeordnet zentraler öffentlicher Räume, Orte teilräumlich ausgeprägt und durch Ausbau von Wegeverbindungen und Grünverbindungen eng an das Muldeufer angebunden werden; ein Wechsel von räumlicher Abgrenzung (Mauern, Bebauung) und weiten Blickverbindungen würde die Erkennbarkeit dieser Orte als Bestandteile von Raumabschnitten entlang der Mulde unterstützen.
Mulde und Elbe sollten in ihrem Kreuzungsbereich als Landschafts- und Erholungsraum besser erfahrbar werden; den Zusammenhang störende Nutzungen sollten ausgelagert werden.
An den Elbufern sollten Schiffsanlegestellen im Netz der öffentlichen Räume hervorgehoben werden.
Die Elbhäfen sollten als Orte für Freizeit ausgebaut und zugänglich sowie nutzbar gemacht werden.
Innerhalb der Stadtteile sollte eine öffentliche Diskussion um zentrale öffentliche Räume (z.B. Plätze, Kreuzungen, öffentliche Gebäude, Bahnhöfe) und ihre Bedeutung begonnen werden; hierzu ist die Unterstützung von Kirchen, Vereinen, Stadtteilältesten etc. anzuregen.
Bahnhöfe sollten stärker als Orte hervorgehoben und gepflegt werden.

Öffentliche Räume
Ausfallstraßen und Marktplatz sind als Gerüst der öffentlichen Räume für Fußgänger sowie für den – beruhigten – Autoverkehr erfahrbar zu halten.
Bestehende Kerne und mögliche neue Kerne sollten im Gespräch mit Stadtrat, Eigentümern und Nutzern gestärkt und ausgebaut werden.
Die Nord-Süd-Ausrichtung des Raumgefüges sollte in den Ortseinfahrten im Norden und Süden der Stadt durch pfortenartige Baumpflanzungen stärker erfahrbar werden.
Die Querverbindungen zwischen Bahnlinie und Mulde sollten über die zentrale Nord-Süd-Erschließung der Stadt hinweg und diese in ihrer Wirkung als Verkehrsschneise mildernd, ausgebaut und durch Begrünung raumbildend gekennzeichnet werden.
Die Ausfallstraßen nach Süd- und Nordwesten sollten in ihren Raumabschnitten zwischen Kreuzungen durch Zusammenhänge von Begrünung und oder Bebauung besser räumlich erfahrbar werden; Straßenübergreifende Verengungen, wie z.B. zwischen den Gebäuden der Kaserne an der Askanischen Straße, sollten als eigene Abschnitte durch Begrünung betont werden.
Die Teilräume westlich der Bahn sollten in ihren besonderen Verflechtungsmöglichkeiten mit umgebender Landschaft gestärkt werden; dies betrifft im Nordwesten den Bezug zur Elbe und im Südwesten den Bezug zu den südlich gelegenen Wäldern in Richtung Aken.
Die Ränder der besiedelten Bereiche sollten durch öffentliche Fuß- und Radwege und Baumpflanzungen gefestigt werden.
Ortsein- und -ausgänge der nicht überformten vorindustriell angelegten Kerne sollten räumlich stärker erfahrbar gemacht werden.

Private Räume
Die Umgebung zentraler öffentlicher Räume (Marktplatz, Museumskreuzung) bedarf der Belebung durch kleinteilige bauliche Verdichtung und Differenzierung rückwärtiger Freiflächen.
Die Ansiedlung gewerblicher Nutzungen in Wohngebieten wird steuerlich begünstigt und, falls erforderlich, von Stellplatzzahlungserfordernissen befreit.
Freiwerdende Wohnräume (Großsiedlungen) sollten preisgünstig nicht störender gewerblicher Nutzung zugeführt werden.
Die Einrichtung von Handel und Dienstleitung in den Erdgeschossen von mehrgeschossigen Gebäuden, insbesondere an Ecken (vor allem Wohnsiedlungsbau bis 1930, aber auch Großsiedlungen), sollte steuerlich begünstigt werden.
Die Einrichtung von Nebenanlagen auf privaten Grundstücken sollte zugunsten der gemischten Nutzung auf tiefen Parzellen dann erleichtert werden, wenn eine von der Stadt zu bestimmende GRZ dadurch nicht überschritten wird.
Die Verfestigung von Kleingartensiedlungen zu Wohnsiedlungen sollte von der Planenden Verwaltung unterstützt und – zur Kontrolle durchgeführter Maßnahmen – beratend begleitet werden.
Garagenhöfe sollten zum Gegenstand von Stadtteil- und Nachbarschaftsinitiativen werden; leer stehende Garagen können als Werkstätten umgenutzt werden.
Private Gärten sollten als wesentlicher Bestandteil städtischer Räume neuen Wert erhalten, als solche angelegt und gepflegt werden.
Potentielle Brachen (Großwohnsiedlungen, großflächige Industrien) werden als Reserveräume für eine Entwicklung neuer Flächen mit hohem Freiflächenanteil verstanden, insbesondere da, wo sie bereits in enger Verbindung zu bestehenden Landschafts- und Grünräumen liegen (z.B. Stadtzentrum/ Muldeufer, Heidestraße, Zoberberg).
Bauliche Erschließung von schon vorhandenen Kleingartenanlagen: Das integrierte „Wohnen im Grünen” wird unterstützt und sollte von der Planenden Verwaltung – zur Kontrolle durchgeführter Maßnahmen – beratend begleitet werden (im Süden und Südwesten der Stadt)

Unbebaute Räume
Das Szenario für „unbebaute Räume” wird langfristig, im Verhältnis zu den tatsächlichen Prozessen des Freiwerdens von Flächen, umgesetzt.
Neubebauung erhält Auflagen zur Bepflanzung privater Freiräume, insbesondere an den Rändern der besiedelten Flächen.
In bestehenden Siedlungen werden, im Rahmen von Sonderprogrammen -, Bepflanzungen im Übergang zur umgebenden Landschaft angelegt.
Vernetzung vorhandener Grünräume durch öffentlicher Wege und Baumpflanzungen (Grünflächen im Westen, Süden und Norden der Stadt sowie integrierte Flächen in der Innenstadt, entlang der Bahnlinien und Flüsse).
Flussuferzonen sollen als „Landschaftsgärten” der Stadt aufgewertet werden.
Freiwerdende Flächen können mit Landschafts- und Naturschutzgeboten belegt werden und so die großen Anteile umgebender unbebauter Flächen im Außenbereich der Stadt (incl. Flußauen) zu neuer naturräumlicher Qualität hinführen.
Eine Öffnung freiwerdender Räume für Fuß- und Radwege sollte die Verbindungen zum Wörlitzer Gartenreich sowie zu den Flusslandschaften von Elbe und Mulde ausbauen.
Blickbeziehungen zwischen Landschaftsräumen sollten durch Pflege und Schnitt der Bäume sowie durch ergänzende punktuelle Bebauung, nach dem Vorbild vorhandener Bauwerke und Blickbeziehungen im Georgengarten, gestützt werden.
Eine Stärkung der Stadtränder im Übergang zur Landschaft wird angestrebt.
Gestaltung erschlossener, unbebauter Flächen durch Bepflanzung
Raumbildende Anpflanzungen außerhalb der besiedelten Flächen in Verbindung mit Fuß- und Radwegen
Erschließung von agrarwirtschaftlichen Nutzflächen
Erschließung von privaten Grünräumen (Kleingärten)
Die Landschaft wird näher an die Stadt heran geführt (Bewaldungen im Süden, Südwesten, Nordosten und Osten)