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Inhaltsverzeichnis |
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Zwecks Stärkung der Planungshoheit der Kommunen, gerade für die freiwillige Kooperation mit anderen Kommunen, dient das Forschungsvorhaben der Erfüllung des „Gegenstromprinzips“ der Raumordnung durch eine Annäherung an eine qualitative Bestimmung von Raumkategorien der Siedlungsstruktur im Wandel. Adressaten der Empfehlungen sind in erster Linie die Stadträte. Das Forschungsprojekt ist eine Anregung, neue raumstrukturelle und organisatorische Bedingungen der Aneignung von Flächen durch einzelne Nutzer und Gruppen aufzudecken und in die Diskussion zu bringen. Diese Diskussion erhält wesentliches Material durch die perspektivischen Überlegungen,
 | dass Funktionen entflochten und Nutzungen zum Zweck der Stärkung von Verflechtungsqualitäten stärker gemischt werden sollen, |  | dass derzeitige flächenhafte Nutzungskonzentration langfristig brach fallen können. | Im Spannungsfeld dieser „Dynamik“ gilt es die Orte zu entdecken und zu stärken, die für die langfristige Qualifizierung das Grundgerüst bilden. Die hierfür relevante neue Raumordnungskategorie betrifft alle Siedlungseinheiten, die eine ortsbezogene Verflechtung gebauter und gelebter Räume durch Nutzungsmischung und Erfüllung örtlicher Grundversorgung umfassen. Die regional bedeutsamen Kategorien für „Verflechtungsräume“, die hiermit hinsichtlich der Verflechtungsunterschiede entstehen werden, werden die Hierarchie der bestehenden Klassifizierung zentralörtlicher Gliederung von Städten differenzieren. Ein möglicher „Verflechtungsraum Grundversorgung“ wäre z.B. noch weit unter den „Grundzentren“ einzuordnen. Er beträfe verbleibende Fragmente und neue Orte der Besiedlung.
Die Möglichkeiten der Satzungsrechte nach §34 BauGesetzbuch sollten genutzt werden, um besiedelte Bereiche als Orte der Verflechtung räumlich und planungsrechtlich zu definieren durch „Abrunden“, „Entwickeln bzw. Umnutzen“ oder „Umgrenzen“ von Siedlungsbereichen zur Ausdehnung und Qualifizierung von Freiräumen gegenüber und innerhalb von den Innenbereichen im Wandel. Die Steuerung der kleinräumlichen Veränderungen fällt in den Bereich der traditionellen Aufgaben der Kommunen. Die Steuerung unterliegt jedoch dem Prinzip der „Bindungswirkung der Raumordnung“ und ist deshalb, auch im Zusammenhang mit der Integration von „Verflechtungsräumen der Grundversorgung“ in das Netz der Transportwege und in ein fortgeführtes Angebot sozialer sowie kultureller Einrichtungen, zugleich eine neue Aufgabe der Raumordnung.
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