Stadtkultur und Qualifizierung

Stadtkultur wird im Rahmen der Forschung so verstanden, dass die fachliche Bewertung von Strukturmerkmalen, die die Städte zukunftsfähig machen, zur Verfügung gestellt wird für eine kritisch-kreative Bewertung von vorhandenen Erneuerungsaktivitäten und in diesem Sinne für die Steuerung von Aufwertungen zur vorbeugenden Vermeidung von Verfall sowie zur vorbeugenden Bestimmung von Rahmenkonzepten für den Rückbau von Bebauung. Diese Position ist darum bemüht, obsolete Muster vergangener Perioden der Entwicklung, wie z.B. flächenhaft konzentrierte Monofunktionen -, zu erkennen und zugunsten der Zukunftsfähigkeit der Städte zu wenden. Lagen und Dimensionen des langfristigen Rückbaus werden im Rahmen der gesamträumlichen Szenarien („funktionale Stadt“, „unbebaute Räume“) flächenhaft skizziert. Die Entscheidungen für ihre Umsetzung werden jedoch den politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen innerhalb der Kommune überlassen. Das Erkennen und Wenden von obsoleten Mustern der räumlichen Organisation von Funktionen betrifft in den drei Städten vor allem den Massenwohnungsbau aus allen Phasen der Herstellung beengter und verschatteter Wohnverhältnisse in schlechter Bausubstanz. Dies betrifft nicht den Wohnsiedlungsbau aus der Zeit bis 1940, - sofern die Siedlungsanlagen städtebaulich integriert sind und die Bausubstanz für den Einbau von technischer und sanitärer Infrastruktur geeignet ist. Dies betrifft auch nicht die Kleingartensiedlungen, die als Wohngebiete entweder schon verfestigt worden sind oder dafür noch Potentiale bieten, sowie andere Gebiete, z.B. in ehemaligen Dörfern, die ein hohes Maß an Selbstbestimmung der Nutzer über den individuellen Ausbau ihrer Lebenswelten zulassen. Es betrifft jedoch auch die langfristige Integration freiwerdender ehemals gewerblich genutzter Flächen in den zu erneuernden Stadtraum. In allen Fällen der Erneuerung sind bestehende flächenhafte Nachbarschaften von grundsätzlich unverträglichen Nutzungen in ihren Beständen als Wohn- oder Gewerbenutzung einerseits zu schützen, andererseits durch Erneuerung bereits auf neue Mischungen vorzubereiten und zu diesen hinzuführen.

Da die öffentlichen Mittel zunehmend knapper werden und Bindungen von Lebenswelten an örtlich besondere Bedingungen der Verflechtung in neuer Weise wieder wertvoll für Wirtschaft und Gesellschaft werden, setzt diese Forschung vor allem auf kleinteilige, private Erneuerungsaktivitäten in Bereichen mit Entwicklungspotentialen für den Lebensalltag. Dies bedeutet nicht, dass die großflächigen Immobilienbesitze der Wohnungsgesellschaften als Lebensräume oder Wirtschaftsräume außer Acht gelassen werden. Teile von ihnen werden – zumindest für den Übergang zu langfristiger Entwicklung, d.h. für die nächsten 20-30 Jahre – noch eine Rolle für die notwendige sozialräumliche Verflechtung spielen, insbesondere für alte Menschen.

Es ist für die Qualifizierung der Städte-Profile von außerordentlicher Bedeutung, Erneuerung umsetzen im Sinne einer Fortführung bestehender struktureller Merkmale und einer umfassenden Erneuerung der Bebauungs- und Nutzungsstrukturen mit Respekt gegenüber den historischen Vermächtnissen. Erneuerung in diesem Sinne schließt Implantation von orts- und strukturfremden Standards in sensible Stadtraumkontexte unter strukturverändernden Eingriffen der Raumgefüge (extremes Gegenbeispiel: Einfamilien-hausgebiete in ehemaligem Dorf) aus. Erneuerung heißt auch nicht „Konservierung“, sondern Anpassung charakteristischer Merkmale raumbildender Strukturen an zeit- und ortsbedingte Anforderungen bei Konzeption neuer räumlicher Organisationen für neue Anforderungen.

Die Fachdiskussion um „suburbia“ kommt hier zum Tragen, ohne, dass diese in polarisierender Form geführt werden müsste.

Im Gegenteil, gerade die beginnend suburbanen Siedlungen und Kleingartenanlagen aus der Zeit seit 1910 zeigen in allen drei Städten ein hohes Maß an räumlichen Voraussetzungen für „Verflechtung“, wenn auch anderer Art, als innerstädtische ältere Situationen. Qualitativer Maßstab der Bewertung von Gesamt- und Teilräumen war, im Zusammenhang mit den Kriterien der Lesbarkeit und der Nutzbarkeit, die Verknüpfung von Nutzungen zwischen gebauten und gelebten Räumen auf den Parzellen, bzw. im Stadtteil. Hierbei zeigten gerade die Siedlungen der 1920er Jahre, aber auch angrenzende Kleingartensiedlungen ihre doppelte Stärke: gelebte Räume bestehen auf den Parzellen, im Nutzungs- und Bebauungszusammenhang sowie in stadtteilbezogen halböffentlichen und öffentlichen Räumen und auch noch in Begegnungsstätten. Die generelle Kritik an „suburbia“ greift in den bestehenden suburbanen Lagen der drei Städte nur eingeschränkt, wenn die Siedlungen durch Versorgungseinrichtungen und umgebende Grünverbindungen gut in die Stadträume eingebunden sind.

Insgesamt zielen die Empfehlungen auf eine Vermittlung bisher nicht bekannter oder noch nicht für relevant gehaltener Werte und Muster der sozialräumlichen Veränderung. Die ausgesprochenen Empfehlungen bedürfen der Konkretisierung im Kontext der Stadtteilräume durch städtebauliche Ideenwettbewerbe, deren Ausschreibungen innerhalb der Stadtteile durch Workshops in enger Kooperation mit den ansässigen Nutzern ausgearbeitet werden sollen. Hierdurch sind Nutzungsintensivierungen, ortsbezogene Verdichtungen oder auch Erweiterungen bei Auflockerung der Bebauung und Freiraumgestaltungen näher zu bestimmen. Die damit letztlich verbundene Aufwertung der Gebiete dient dem Schutz vor Verfall und der langfristigen Sicherung von Qualitäten. Perspektiven der Aufwertung sollten für die Umsetzung grundsätzlich mit Vorschlägen zur sozialen Verträglichkeit der – dadurch tendentiell steigenden - Bodenpreise verbunden werden. Ebenso sollten veränderte Nutzungsmöglichkeiten des Bodens perspektivisch mit Vorschlägen zur Begleitung und Kontrolle der Durchführung von Maßnahmen verbunden werden [Anm. 1]. Dies dient der Vorbereitung einer Steuerung von Stadtumbau zugunsten einer ausgewogenen Beteiligung aller sozialen Schichten.

Planerisch können folgende Maßnahmeebenen infolge von Qualifizierung (einschließlich Rückbau) durch eine begleitende Erfolgskontrolle zu regeln sein [Anm. 2]:

Einfache Erschließungsnotwendigkeiten, Ausbau oder Erhaltung der Versorgung (z. B. auch mobile Dienste) und Freiraumgestaltung
Aufwändigere Maßnahmen zum Ausgleich entstehender Konflikte zwischen groß- und kleinräumlicher Entwicklung (z. B. Anforderungen an die Schaffung raumbildender Nutzungen oder Begrünung und/ oder die dafür erforderliche Überplanung und Bewirtschaftung von Flächen);
Umfassende Maßnahmen zur vorbeugenden Vermeidung oder zum Ausgleich von bodenrechtlichen Benachteiligungen und zur Durchsetzung sozialer Ziele (z.B. Niedrighalten von Bodenpreisen für langjährige Nutzungsbindungen).